Beschäftigung, Freizeit und Inklusion

Menschen mit Behinderungen oder seelischen, körperlichen und sozialen Beeinträchtigungen stehen Stiftungen zur Seite, deren Ziel es ist, sie dabei zu unterstützen selbstbestimmt, eigenverantwortlich und gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben.

In diesem Sinne wurde in Bayreuth, für knapp elf Millionen Euro, die erste Inklusions-Jugendherberge eröffnet. In der Anlage des Freistaates können Menschen mit Behinderung wohnen. Außerdem haben sie auch die Möglichkeit einen der behindertengerechten Arbeitsplätze aufzunehmen.

Neben der Stiftung „Regenbogen“ finden sich auch Jugendherbergen wie Leer und Aurich in Ostfriesland / Niedersachsen, die Menschen mit Behinderung beschäftigen und eine ausgezeichnete Ausstattung und Architektur besitzen, die von vorherein für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Beeinträchtigung konzipiert wurden.

Unterstützung im Alltag

Behinderte oder auch ältere und pflegebedürftige Menschen haben ganz unterschiedliche Belange und Ansprüche. Dabei stellt viele Menschen mit Handicap gerade die Gestaltung und Strukturierung der eigenen Freizeit vor eine große Herausforderung. Doch um neue Menschen kennenzulernen und Erfahrungen mit anderen zu teilen, sind Freizeitaktivitäten besonders wichtig.

Krankheitsbedingte Motivationsschwierigkeiten und eingeschränkte soziale Bindungen führen oftmals zu einem Rückzug in die eigenen vier Wände. Wird die neue Lebenssituation auch noch von Arbeitslosigkeit begleitet, fühlen sich Menschen mit Behinderung oft nicht ausreichend herausgefordert und aus dem gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen.

Pflegebedürftige haben jedoch mit Inkrafttreten des neuen Pflegestärkungsgesetzes im Jahr 2015, einen Anspruch auf Betreuung durch Alltagsbegleiter bekommen.

Oft kümmern sich pflegende Angehörige aufopferungsvoll und mit erheblichem Zeitaufwand um ihre Pflegebedürftigen, dabei bleibt für die eigenen Bedürfnisse wenig Zeit und Raum. Um nicht selbst psychisch und physisch zu erkranken oder einem Burnout zu unterliegen, müssen pflegende Angehörige sich Freiraum schaffen und helfen lassen.

Bis dato übernahmen die Pflegekassen die Kosten lediglich bei Menschen mit Demenz/Alzheimer. Seit dem neuen Pflegestärkungsgesetz haben nun alle Menschen mit einem Pflegegrad (bis Ende 2016: Pflegegrad) Anspruch auf die Leistungen eines Alltagsbegleiters.

Alltagsbegleiter sollen nicht nur die pflegenden Angehörigen entlasten, sondern vielmehr die Förderung, Beschäftigung und Begleitung der zu betreuenden Person übernehmen, was auf unterschiedliche Art und Weise erfolgen kann. Im Grunde sollen Alltagsbegleiter dem zu Betreuenden die Möglichkeit einräumen, so weit wie möglich am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.

Geistige Fitness und körperliche Mobilität

Soziale Begegnungen sowie leichte Aktivitäten im Rahmen der Möglichkeiten, sind besonders wichtig bei der alltäglichen Pflege, um auch das geistige und körperliche Wohlbefinden zu fördern. Ob Brettspiele, ein kleiner anregender Plausch oder das Eingebunden sein in die alltäglichen Entscheidungen, können die Teilnahme am Leben deutlich aktiver gestalten.

Übungen zur Ausdauer, Kraft, Balance und Mobilität, sollten genauso, wie auch kognitive Übungen zur Förderung der Leistungsfähigkeit in den Bereichen – Gedächtnis, Aufmerksamkeit, Kreativität und Flexibilität – regelmäßig praktiziert werden. Hier bieten sich zum Beispiel ein Spaziergang an, der mehr Abwechslung in den Alltag bringt, oder auch Seniorensport (sollte dies aus medizinischer Sicht möglich sein).

© Mllev All Rights Reserved 2017